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Christoph Engels, gerichtlich bestellter Betreuer
02166 97722-23 Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr

Leichte Sprache

Was kostet das?

Viele Menschen müssen für die Betreuung nichts bezahlen.
Dann zahlt der Staat.

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Wer bezahlt die Betreuung?

Das hängt von Ihrem Geld ab.
Genauer: von Ihrem Vermögen.
Vermögen ist das Geld, das Sie gespart haben.

Haben Sie wenig Vermögen?
Dann zahlt der Staat die Betreuung.
Sie zahlen nichts.

Die Grenze liegt bei 10.000 Euro.
Bis zu dieser Grenze bleibt Ihr Geld geschützt.

Haben Sie mehr Geld als 10.000 Euro?
Dann zahlen Sie die Betreuung von Ihrem Geld.

Wie viel kostet es?

Der Preis steht in einem Gesetz.
Wir dürfen den Preis nicht selbst festlegen.

Es ist immer der gleiche Betrag im Monat.
Der Betrag hängt von 3 Sachen ab:
Wie lange die Betreuung schon dauert.
Wo Sie wohnen.
Und ob Sie Vermögen haben.

Ihre Familie zahlt nicht

Ihre Kinder müssen nichts bezahlen.
Ihre Eltern müssen nichts bezahlen.
Ihr Ehepartner muss nichts bezahlen.

Wer prüft das?

Das Gericht prüft, wer zahlen muss.
Nicht der Betreuer.

Wir zeigen dem Gericht:
Was haben wir gemacht?
Und was haben wir mit Ihrem Geld gemacht?

Kontakt

Ein Gespräch verpflichtet zu nichts

Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.

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