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Christoph Engels, gerichtlich bestellter Betreuer
02166 97722-23 Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr

Leichte Sprache

So bekommen Sie eine Betreuung

Eine Betreuung können Sie nicht bei uns bestellen.
Das Gericht entscheidet darüber.

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Schritt 1: Sie rufen an

Sie können uns anrufen.
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Lage.

Vielleicht brauchen Sie gar keine Betreuung.
Dann sagen wir Ihnen das ehrlich.

Schritt 2: Sie gehen zur Betreuungs-Stelle

Die Betreuungs-Stelle gehört zur Stadt Mönchengladbach.
Dort arbeiten Fachleute.
Sie beraten Sie.
Und sie helfen Ihnen beim Antrag.

Achtung:
Diese Seite von der Stadt ist nicht in Leichter Sprache.

Schritt 3: Die Betreuungs-Stelle schreibt einen Bericht

Die Betreuungs-Stelle schaut sich Ihre Lage an.
Dann schreibt sie einen Bericht.
Der Bericht heißt: Sozial-Gutachten.

Die Betreuungs-Stelle sagt dem Gericht:
Diese Hilfe ist gut für die Person.
Zusammen mit Ihnen stellt sie den Antrag.

Schritt 4: Ein Gutachter kommt

Das Gericht fragt einen Arzt oder eine Ärztin.
Diese Person heißt: Gutachter.

Der Gutachter prüft:
Braucht die Person Hilfe?
Und bei welchen Sachen?

Das Gericht spricht auch selbst mit Ihnen.

Schritt 5: Das Gericht entscheidet

Das Gericht schreibt einen Brief.
In dem Brief steht:
Wer ist der Betreuer?
Und wobei darf der Betreuer helfen?

Sie dürfen einen Wunsch sagen.
Sie dürfen sagen:
Diese Person soll mein Betreuer sein.
Das Gericht hört sich den Wunsch an.

Schritt 6: Wir treffen uns

Wir rufen Sie an.
Wir machen einen Termin.
Beim Termin fragen wir Sie viel.
Zum Beispiel nach Ihrem Geld und nach Ihrer Wohnung.

Wir fragen auch:
Was möchten Sie in der nächsten Zeit erreichen?

Kontakt

Ein Gespräch verpflichtet zu nichts

Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.

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