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Christoph Engels, gerichtlich bestellter Betreuer
02166 97722-23 Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr

Leichte Sprache

Ihre Rechte

Sie haben Rechte.
Auch mit einer rechtlichen Betreuung.

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Das dürfen Sie weiter selbst

  • Sie dürfen wählen gehen.
  • Sie dürfen heiraten.
  • Sie dürfen ein Konto haben.
  • Sie dürfen einkaufen.
  • Sie dürfen selbst sagen, wo Sie wohnen wollen.
  • Sie dürfen sagen, wer Sie besuchen darf.

Ihre Wünsche sind wichtig

Im Gesetz steht:
Der Betreuer muss nach Ihren Wünschen handeln.

Wir fragen Sie vorher.
Wir erklären Ihnen, worum es geht.
Danach entscheiden wir gemeinsam.

Sie bekommen Auskunft

Sie dürfen immer fragen:
Was haben Sie für mich gemacht?
Wie viel Geld ist auf meinem Konto?

Wir sagen Ihnen das.
Das ist Ihr Recht.

Sie können sich beschweren

Sie sind mit uns nicht zufrieden?
Dann sagen Sie uns das bitte zuerst.

Sie können sich auch beim Betreuungs-Gericht beschweren.
Das Gericht prüft die Beschwerde.

Sie können auch einen anderen Betreuer wünschen.
Das Gericht entscheidet darüber.

Eine Betreuung kann wieder enden

Eine Betreuung ist nicht für immer.
Das Gericht prüft nach einiger Zeit:
Braucht die Person die Betreuung noch?

Geht es Ihnen besser?
Dann kann die Betreuung kleiner werden.
Oder sie hört ganz auf.

Kontakt

Ein Gespräch verpflichtet zu nichts

Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.

02166 97722-23 Rückruf anfragen Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr