Arbeitsweise
So arbeiten wir
Jeder Fall folgt demselben Ablauf, von der Anfrage bis zur Rechnungslegung.
Das ist keine Formalie. Ein festgelegter Ablauf ist der Grund, warum Fristen gehalten werden, warum Vertretung funktioniert und warum niemand raten muss, was als Nächstes passiert. Deshalb steht er hier und nicht nur im Büro.
Der Ablauf
Fünf Schritte
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Anfrage und Klärung
Sie rufen an oder bitten um Rückruf. Im Gespräch klären wir, ob eine rechtliche Betreuung überhaupt das passende Mittel ist. Oft genügt eine Vorsorgevollmacht, oder es kommt eine Person aus dem persönlichen Umfeld in Betracht. Dann sagen wir das, auch wenn daraus für uns kein Auftrag entsteht.
Wenn wir einen Fall nicht sachgerecht führen können, sagen wir im selben Gespräch ab und nicht erst nach zwei Wochen.
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Bestellung durch das Betreuungsgericht
Wir werden nicht beauftragt, sondern bestellt. Das Gericht prüft, hört die betroffene Person an, holt ein ärztliches Gutachten ein und beteiligt die Betreuungsbehörde. Erst der Beschluss legt fest, wer bestellt wird und für welche Aufgabenbereiche.
Was in diesem Beschluss nicht steht, dürfen und werden wir nicht entscheiden.
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Erstes Gespräch und Bestandsaufnahme
Sobald uns der Beschluss vorliegt, melden wir uns telefonisch und vereinbaren einen gemeinsamen Termin. In diesem Gespräch nehmen wir die Lebenssituation strukturiert auf, anhand eines eigenen Erhebungsbogens: persönliche Verhältnisse, Angehörige und Kontaktpersonen, Einkünfte und Sozialleistungen, Konten und Verbindlichkeiten, gesundheitliche Versorgung, Wohnsituation, Versorger und Versicherungen.
Zum Bogen gehört eine Frage, die in solchen Unterlagen selten steht: Was möchten Sie in den nächsten sechs bis sechsunddreißig Monaten erreichen, und wobei kann die Betreuung Sie dabei unterstützen? Damit beginnt die Betreuung bei den Zielen der betreuten Person und nicht bei unserer Einschätzung.
Erhebungsbogen als ausfüllbares PDF ansehen (6 Seiten, am Rechner ausfüllbar). Sie müssen ihn nicht vorbereiten. Wer möchte, kann ihn vorab durchgehen und zum Termin mitbringen. Bitte senden Sie ihn nicht per E-Mail, er enthält Gesundheits- und Kontodaten.
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Laufende Betreuung
Persönlicher Kontakt zur betreuten Person, feste Zuständigkeit in der Sachbearbeitung, Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Diensten und Leistungsträgern. Einschneidende Entscheidungen besprechen wir vorher, soweit das möglich ist.
Das Büro arbeitet mit einer Fachsoftware für die Betreuungsverwaltung und weitgehend papierarm. Vorgänge sind dadurch nicht an eine einzelne Person gebunden, was Vertretung überhaupt erst möglich macht.
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Bericht und Rechnungslegung
Gegenüber dem Betreuungsgericht nach den gesetzlichen Vorgaben. Bei Vermögenssorge legen wir zusätzlich Rechnung über die Verwendung der Mittel.
Diese Kontrolle ist kein lästiger Nebeneffekt, sondern der Grund, warum eine fremde Person überhaupt Vollmacht über Geld und Gesundheit erhalten kann.
Haltung
Drei Grundsätze, an die wir uns halten
Unterstützen vor Vertreten
Zuerst versuchen wir, die betreute Person in die Lage zu versetzen, selbst zu entscheiden. Vertretung kommt erst dort, wo das nicht mehr geht. Das ist seit der Reform 2023 gesetzliche Vorgabe und nicht nur eine gute Absicht.
Nichts, was nicht übertragen ist
Der Aufgabenkreis ist eine Grenze in beide Richtungen. Er verpflichtet uns zum Handeln und verbietet uns alles Übrige. Wenn ein Anliegen außerhalb liegt, sagen wir das, statt es stillschweigend zu erledigen.
Nachvollziehbarkeit
Was wir tun, ist dokumentiert und gegenüber der betreuten Person, ihren Angehörigen im zulässigen Rahmen und dem Betreuungsgericht nachvollziehbar. Wer nichts zu verbergen hat, kann Transparenz anbieten.
Erreichbarkeit statt Erreichbarkeitsversprechen
Wir sind an fünf Tagen in der Woche telefonisch erreichbar und nennen die Zeiten, statt „schnelle Reaktion" zu behaupten. Für das Rückrufformular sagen wir keine feste Antwortzeit zu, weil wir sie nicht immer halten könnten.
Kontakt
Ein Gespräch verpflichtet zu nichts
Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.