Christoph Engels, gerichtlich bestellter Betreuer
02166 977 2223 Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr

Für Einrichtungen und Dienste

Wer bei Aufnahme, Entlassung und in Krisen rechtlich handeln kann

Diese Seite richtet sich an Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Wohnheime, Werkstätten, Sozialdienste und ambulante Dienste in Mönchengladbach und Rheydt. Sie beantwortet, wen Sie wann erreichen und was wir übernehmen können.

Ausgangspunkt

Wir kennen Ihre Seite aus eigener Arbeit

Vor der Betreuungstätigkeit stand die Arbeit in der Eingliederungshilfe.

Heilerziehungspflege, Eingliederungshilfe und ambulant betreutes Wohnen, dazu ein Studium in Sozialer Arbeit und Management. Das ist der Grund, warum Hilfeplanung, Teilhabeleistungen und die Abläufe in Einrichtungen hier nicht erklärt werden müssen. Für Sie heißt das kürzere Telefonate und weniger Übersetzungsarbeit.

Zusammenarbeit

Typische Situationen

Aufnahme in eine Einrichtung

Heimvertrag, Kostenklärung mit dem Leistungsträger, Anträge auf Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege, Klärung des bisherigen Wohnraums. Wir prüfen, was in den Aufgabenkreis fällt, und sagen es, wenn etwas nicht davon gedeckt ist.

Entlassung aus der Klinik

Anschlussversorgung, Weiterleitung an Dienste, Sicherung der Wohnung, Einwilligungen im Rahmen der Gesundheitssorge. Für Entlassungen mit kurzem Vorlauf ist das Sekretariat der schnellste Weg, weil dort die laufenden Vorgänge liegen.

Krisensituationen

Wenn schnelle rechtliche Entscheidungen anstehen, gilt der übertragene Aufgabenkreis und, wo vorgesehen, der Genehmigungsvorbehalt des Betreuungsgerichts. Wir sagen Ihnen im Gespräch, was sofort möglich ist und was zwingend über das Gericht läuft.

Zahlungen und offene Forderungen

Kostenbeiträge, Rückstände, Schuldenregulierung. Innerhalb der Vermögenssorge ordnen wir das, unter Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht.

Grenzen

Was ein rechtlicher Betreuer nicht leisten kann

Diese Abgrenzung nimmt niemandem etwas weg, sie verhindert Erwartungen, die im Alltag zu Reibung führen.

Wir übernehmen

  • Rechtliche Vertretung im gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis
  • Anträge, Widersprüche, Fristen gegenüber Leistungsträgern
  • Verträge und ihre Kündigung, soweit übertragen und genehmigt
  • Einwilligungen im Rahmen der Gesundheitssorge
  • Organisation erforderlicher Hilfen

Wir übernehmen nicht

  • Pflege, Behandlung und hauswirtschaftliche Versorgung
  • Begleitung im Alltag, Fahrdienste, Besuchsdienste
  • Aufsicht oder ständige Anwesenheit
  • Entscheidungen außerhalb des übertragenen Aufgabenkreises
  • Vertretung gegen den erklärten Willen der betreuten Person, außer wo das Gesetz das ausdrücklich vorsieht

Erreichbarkeit

Wen Sie wann erreichen

Laufende Vorgänge
Sekretariat und Sachbearbeitung
02166 977 2223
Telefonzeiten
Mo bis Do 9 bis 16 Uhr
Fr 9 bis 14 Uhr
Vertretung
gegenseitig mit Rechtsanwältin Sandra Tommasone am selben Standort
Zuständigkeit
Mönchengladbach und Rheydt

Bitte übermitteln Sie gesundheitsbezogene Angaben nicht per unverschlüsselter E-Mail und nicht über das Rückrufformular.

Kontakt

Ein Gespräch verpflichtet zu nichts

Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.

02166 977 2223 Rückruf anfragen Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr