Für Einrichtungen und Dienste
Wer bei Aufnahme, Entlassung und in Krisen rechtlich handeln kann
Diese Seite richtet sich an Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Wohnheime, Werkstätten, Sozialdienste und ambulante Dienste in Mönchengladbach und Rheydt. Sie beantwortet, wen Sie wann erreichen und was wir übernehmen können.
Ausgangspunkt
Wir kennen Ihre Seite aus eigener Arbeit
Vor der Betreuungstätigkeit stand die Arbeit in der Eingliederungshilfe.
Heilerziehungspflege, Eingliederungshilfe und ambulant betreutes Wohnen, dazu ein Studium in Sozialer Arbeit und Management. Das ist der Grund, warum Hilfeplanung, Teilhabeleistungen und die Abläufe in Einrichtungen hier nicht erklärt werden müssen. Für Sie heißt das kürzere Telefonate und weniger Übersetzungsarbeit.
Zusammenarbeit
Typische Situationen
Aufnahme in eine Einrichtung
Heimvertrag, Kostenklärung mit dem Leistungsträger, Anträge auf Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege, Klärung des bisherigen Wohnraums. Wir prüfen, was in den Aufgabenkreis fällt, und sagen es, wenn etwas nicht davon gedeckt ist.
Entlassung aus der Klinik
Anschlussversorgung, Weiterleitung an Dienste, Sicherung der Wohnung, Einwilligungen im Rahmen der Gesundheitssorge. Für Entlassungen mit kurzem Vorlauf ist das Sekretariat der schnellste Weg, weil dort die laufenden Vorgänge liegen.
Krisensituationen
Wenn schnelle rechtliche Entscheidungen anstehen, gilt der übertragene Aufgabenkreis und, wo vorgesehen, der Genehmigungsvorbehalt des Betreuungsgerichts. Wir sagen Ihnen im Gespräch, was sofort möglich ist und was zwingend über das Gericht läuft.
Zahlungen und offene Forderungen
Kostenbeiträge, Rückstände, Schuldenregulierung. Innerhalb der Vermögenssorge ordnen wir das, unter Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht.
Grenzen
Was ein rechtlicher Betreuer nicht leisten kann
Diese Abgrenzung nimmt niemandem etwas weg, sie verhindert Erwartungen, die im Alltag zu Reibung führen.
Wir übernehmen
- Rechtliche Vertretung im gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis
- Anträge, Widersprüche, Fristen gegenüber Leistungsträgern
- Verträge und ihre Kündigung, soweit übertragen und genehmigt
- Einwilligungen im Rahmen der Gesundheitssorge
- Organisation erforderlicher Hilfen
Wir übernehmen nicht
- Pflege, Behandlung und hauswirtschaftliche Versorgung
- Begleitung im Alltag, Fahrdienste, Besuchsdienste
- Aufsicht oder ständige Anwesenheit
- Entscheidungen außerhalb des übertragenen Aufgabenkreises
- Vertretung gegen den erklärten Willen der betreuten Person, außer wo das Gesetz das ausdrücklich vorsieht
Erreichbarkeit
Wen Sie wann erreichen
- Laufende Vorgänge
- Sekretariat und Sachbearbeitung
02166 977 2223 - Telefonzeiten
- Mo bis Do 9 bis 16 Uhr
Fr 9 bis 14 Uhr - Vertretung
- gegenseitig mit Rechtsanwältin Sandra Tommasone am selben Standort
- Zuständigkeit
- Mönchengladbach und Rheydt
Bitte übermitteln Sie gesundheitsbezogene Angaben nicht per unverschlüsselter E-Mail und nicht über das Rückrufformular.
Kontakt
Ein Gespräch verpflichtet zu nichts
Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.