Die Leistung
Rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung ist rechtliche Vertretung. Sie ist keine Pflege und keine Alltagsbegleitung.
Ein rechtlicher Betreuer handelt für eine erwachsene Person dort, wo sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann: gegenüber Behörden, Gerichten, Banken, Kranken- und Pflegekassen, Vermietern und Einrichtungen. Er erbringt selbst keine pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Leistungen, sondern organisiert sie, soweit das zum übertragenen Aufgabenkreis gehört.
Aufgabe und Grenze
Die Grenze zuerst, dann der Inhalt
Diese Trennung ist der häufigste Missverständnispunkt. Wer sie kennt, spart sich Enttäuschungen und weiß, wen er für was ansprechen muss.
Das übernehmen wir selbst
- Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Banken, Kranken- und Pflegekassen
- Anträge auf Sozialleistungen, Widersprüche, Fristen
- Ordnung und Sicherung der finanziellen Angelegenheiten
- Miet- und Heimverträge, Sicherung des Wohnraums
- Einwilligungen in gesundheitliche Maßnahmen im übertragenen Rahmen
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Diensten und Leistungsträgern
Das organisieren wir, ausführen andere
- Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung
- Begleitung im Alltag und Freizeitgestaltung
- Fahrdienste und Begleitung zu Terminen
- Therapeutische und medizinische Behandlung
- Handwerkliche Hilfen und Umzüge
- Aufsicht oder ständige Anwesenheit
Der Umfang
Der Aufgabenkreis entscheidet, nicht der Betreuer
Eine Betreuung wird nur für die Bereiche angeordnet, in denen tatsächlich Unterstützung erforderlich ist.
Das Betreuungsgericht legt im Beschluss fest, welche Aufgabenbereiche übertragen werden. Was dort nicht steht, dürfen und werden wir nicht entscheiden. Eine Betreuung ist also kein Rundum-Mandat, sondern ein genau umrissener Auftrag, der auch wieder eingeschränkt oder aufgehoben wird, wenn er nicht mehr nötig ist.
Vermögenssorge
Konten, laufende Zahlungen, Sozialleistungen, Schuldenregulierung.
Gesundheitssorge
Einwilligungen, Abstimmung mit behandelnden Stellen, Genehmigungsvorbehalte.
Wohnen und Aufenthalt
Mietverhältnis, Heimvertrag, Erhalt der Wohnung, Postangelegenheiten.
Behörden und Sozialleistungen
Anträge, Leistungsträger, Widersprüche, Kommunikation mit Ämtern.
Selbstbestimmung
Was bei der betreuten Person bleibt
Eine Betreuung ändert nichts an der Geschäftsfähigkeit.
Die eigenen Wünsche haben Vorrang
Seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 steht ausdrücklich im Gesetz, dass ein Betreuer den Wünschen der betreuten Person zu entsprechen hat und sie zunächst dabei unterstützen soll, selbst zu entscheiden. Vertretung kommt erst dort, wo das nicht mehr geht.
Wahlrecht, Ehe, Testament
Diese Rechte bleiben unberührt. Eine betreute Person darf wählen, heiraten und über ihren Nachlass verfügen, soweit sie die dafür nötige Einsicht hat. Ein Betreuer kann das weder ersetzen noch verhindern.
Der Einwilligungsvorbehalt ist die Ausnahme
Nur wenn erhebliche Gefahr für Person oder Vermögen besteht, kann das Gericht anordnen, dass bestimmte Erklärungen der Zustimmung des Betreuers bedürfen. Das ist eine gesonderte gerichtliche Entscheidung und nicht Teil jeder Betreuung.
Beschwerde und Kontrolle
Die betreute Person und ihr nahestehende Personen können sich jederzeit an das Betreuungsgericht wenden. Der Betreuer legt dem Gericht Bericht und, bei Vermögenssorge, Rechnung.
Rechtsgrundlagen im Überblick
Die rechtliche Betreuung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, seit der Reform zum 1. Januar 2023 in den §§ 1814 ff. BGB. Für die Praxis besonders bedeutsam sind:
- § 1814 BGB Voraussetzungen der Bestellung, Erforderlichkeitsgrundsatz
- § 1815 BGB Umfang der Betreuung, Bestimmung der Aufgabenbereiche
- § 1821 BGB Pflichten des Betreuers, Vorrang der Wünsche der betreuten Person
- § 1823 BGB Vertretungsmacht im Aufgabenbereich
- § 1825 BGB Einwilligungsvorbehalt als Ausnahme
Daneben gelten das Betreuungsorganisationsgesetz für Registrierung und Betreuungsbehörden, das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz für die Vergütung sowie das FamFG für das gerichtliche Verfahren. Die Texte sind über gesetze-im-internet.de abrufbar.
Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Kontakt
Ein Gespräch verpflichtet zu nichts
Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.