Christoph Engels, gerichtlich bestellter Betreuer
02166 977 2223 Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr

Die Leistung

Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung ist rechtliche Vertretung. Sie ist keine Pflege und keine Alltagsbegleitung.

Ein rechtlicher Betreuer handelt für eine erwachsene Person dort, wo sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann: gegenüber Behörden, Gerichten, Banken, Kranken- und Pflegekassen, Vermietern und Einrichtungen. Er erbringt selbst keine pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Leistungen, sondern organisiert sie, soweit das zum übertragenen Aufgabenkreis gehört.

Aufgabe und Grenze

Die Grenze zuerst, dann der Inhalt

Diese Trennung ist der häufigste Missverständnispunkt. Wer sie kennt, spart sich Enttäuschungen und weiß, wen er für was ansprechen muss.

Das übernehmen wir selbst

  • Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Banken, Kranken- und Pflegekassen
  • Anträge auf Sozialleistungen, Widersprüche, Fristen
  • Ordnung und Sicherung der finanziellen Angelegenheiten
  • Miet- und Heimverträge, Sicherung des Wohnraums
  • Einwilligungen in gesundheitliche Maßnahmen im übertragenen Rahmen
  • Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Diensten und Leistungsträgern

Das organisieren wir, ausführen andere

  • Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung
  • Begleitung im Alltag und Freizeitgestaltung
  • Fahrdienste und Begleitung zu Terminen
  • Therapeutische und medizinische Behandlung
  • Handwerkliche Hilfen und Umzüge
  • Aufsicht oder ständige Anwesenheit

Der Umfang

Der Aufgabenkreis entscheidet, nicht der Betreuer

Eine Betreuung wird nur für die Bereiche angeordnet, in denen tatsächlich Unterstützung erforderlich ist.

Das Betreuungsgericht legt im Beschluss fest, welche Aufgabenbereiche übertragen werden. Was dort nicht steht, dürfen und werden wir nicht entscheiden. Eine Betreuung ist also kein Rundum-Mandat, sondern ein genau umrissener Auftrag, der auch wieder eingeschränkt oder aufgehoben wird, wenn er nicht mehr nötig ist.

Selbstbestimmung

Was bei der betreuten Person bleibt

Eine Betreuung ändert nichts an der Geschäftsfähigkeit.

Die eigenen Wünsche haben Vorrang

Seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 steht ausdrücklich im Gesetz, dass ein Betreuer den Wünschen der betreuten Person zu entsprechen hat und sie zunächst dabei unterstützen soll, selbst zu entscheiden. Vertretung kommt erst dort, wo das nicht mehr geht.

Wahlrecht, Ehe, Testament

Diese Rechte bleiben unberührt. Eine betreute Person darf wählen, heiraten und über ihren Nachlass verfügen, soweit sie die dafür nötige Einsicht hat. Ein Betreuer kann das weder ersetzen noch verhindern.

Der Einwilligungsvorbehalt ist die Ausnahme

Nur wenn erhebliche Gefahr für Person oder Vermögen besteht, kann das Gericht anordnen, dass bestimmte Erklärungen der Zustimmung des Betreuers bedürfen. Das ist eine gesonderte gerichtliche Entscheidung und nicht Teil jeder Betreuung.

Beschwerde und Kontrolle

Die betreute Person und ihr nahestehende Personen können sich jederzeit an das Betreuungsgericht wenden. Der Betreuer legt dem Gericht Bericht und, bei Vermögenssorge, Rechnung.

Rechtsgrundlagen im Überblick

Die rechtliche Betreuung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, seit der Reform zum 1. Januar 2023 in den §§ 1814 ff. BGB. Für die Praxis besonders bedeutsam sind:

  • § 1814 BGB Voraussetzungen der Bestellung, Erforderlichkeitsgrundsatz
  • § 1815 BGB Umfang der Betreuung, Bestimmung der Aufgabenbereiche
  • § 1821 BGB Pflichten des Betreuers, Vorrang der Wünsche der betreuten Person
  • § 1823 BGB Vertretungsmacht im Aufgabenbereich
  • § 1825 BGB Einwilligungsvorbehalt als Ausnahme

Daneben gelten das Betreuungsorganisationsgesetz für Registrierung und Betreuungsbehörden, das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz für die Vergütung sowie das FamFG für das gerichtliche Verfahren. Die Texte sind über gesetze-im-internet.de abrufbar.

Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kontakt

Ein Gespräch verpflichtet zu nichts

Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.

02166 977 2223 Rückruf anfragen Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr