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Christoph Engels, gerichtlich bestellter Betreuer
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Christoph Engels · Gerichtlich bestellter Betreuer · Mönchengladbach und Rheydt

Rechtliche Betreuung, die Handlungsfähigkeit sichert

Wir unterstützen und vertreten erwachsene Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln können. Dabei handeln wir gezielt in den Bereichen, in denen das Betreuungsgericht unsere Unterstützung vorgesehen hat. So bleibt die Selbstbestimmung der betreuten Menschen überall dort erhalten, wo sie ihre Angelegenheiten selbst wahrnehmen können.

02166 97722-23 Rückruf anfragen Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr
  • Berufsbetreuer seit 2013
  • Registriert nach dem Betreuungsorganisationsgesetz
  • Eingetragen im BdB-Qualitätsregister
  • Vertretung am selben Standort geregelt

Aufgabe und Grenze

Was rechtliche Betreuung ist und was sie nicht ist

Rechtliche Betreuung bedeutet nicht, Menschen pauschal Entscheidungen abzunehmen.

Ein rechtlicher Betreuer vertritt eine erwachsene Person in Rechtsgeschäften und gegenüber Institutionen, wo sie das nicht mehr selbst kann. Er erbringt keine pflegerischen oder alltagspraktischen Leistungen, sondern organisiert sie, wenn sie zum übertragenen Aufgabenkreis gehören.

Das übernehmen wir selbst

  • Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Banken, Kranken- und Pflegekassen
  • Anträge auf Sozialleistungen, Widersprüche, Fristen
  • Ordnung und Sicherung der finanziellen Angelegenheiten
  • Miet- und Heimverträge, Sicherung des Wohnraums
  • Einwilligungen in gesundheitliche Maßnahmen im übertragenen Rahmen

Das organisieren wir, ausführen andere

  • Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung
  • Begleitung im Alltag und Freizeitgestaltung
  • Fahrdienste und Begleitung zu Terminen
  • Therapeutische und medizinische Behandlung
  • Handwerkliche Hilfen und Umzüge

Welche dieser Bereiche überhaupt betroffen sind, entscheidet allein das Betreuungsgericht. Eine Betreuung wird nur für die Bereiche angeordnet, in denen tatsächlich Unterstützung erforderlich ist.

Eine Betreuung ist keine Entmündigung

Die Entmündigung wurde in Deutschland 1992 abgeschafft. Sie nahm einem Menschen die Geschäftsfähigkeit und damit das Recht, über sein eigenes Leben zu bestimmen. Das gibt es seither nicht mehr.

Eine rechtliche Betreuung wirkt anders. Die betreute Person bleibt geschäftsfähig, darf wählen, heiraten und selbst entscheiden. Vertreten wird sie nur in den Aufgabenbereichen, die das Betreuungsgericht ausdrücklich festgelegt hat, und auch dort haben ihre eigenen Wünsche Vorrang. Ziel ist, die Selbstbestimmung überall dort zu erhalten, wo sie möglich ist.

Welche Rechte die betreute Person behält

Aufgabenbereiche

Vier Bereiche, in denen wir vertreten

Diese vier Bereiche sind die häufigsten, aber keine abschließende Aufzählung. Das Betreuungsgericht legt den Aufgabenkreis für jeden Fall einzeln fest und kann darüber hinaus weitere oder eng umgrenzte Aufgabenbereiche übertragen, etwa die Vertretung gegenüber einer bestimmten Stelle oder die Entgegennahme und das Öffnen der Post. Maßgeblich ist immer der gerichtliche Beschluss.

Ablauf

So beginnt eine Betreuung

Jeder Fall folgt demselben Ablauf, von der Anfrage bis zur Rechnungslegung.

  1. Anfrage

    Sie rufen an oder bitten um Rückruf. Im Gespräch klären wir, ob eine rechtliche Betreuung überhaupt das passende Mittel ist. Häufig genügt eine Vollmacht, und dann sagen wir das auch.

  2. Verweis an die Betreuungsstelle

    Eine Betreuung wird nicht bei uns beauftragt. Der Weg führt über die Betreuungsstelle der Stadt Mönchengladbach. Wir nennen Ihnen die Kontaktdaten und sagen Ihnen, was dort gebraucht wird.

  3. Sozialgutachten und Antrag

    Die Betreuungsstelle nimmt die Situation auf und erstellt ein Sozialgutachten. Sie spricht gegenüber dem Amtsgericht eine Empfehlung aus und stellt gemeinsam mit der betroffenen Person den Antrag.

  4. Begutachtung durch das Amtsgericht

    Das Amtsgericht beauftragt einen Gutachter. Geprüft wird, ob Unterstützung erforderlich ist und für welche Bereiche. Die betroffene Person wird zudem persönlich angehört.

  5. Bestellung durch das Betreuungsgericht

    Tätig werden wir erst, wenn das Gericht uns bestellt und den Aufgabenkreis festgelegt hat. Was darin nicht steht, dürfen und werden wir nicht entscheiden.

  6. Erstes Gespräch

    Sobald uns der Beschluss vorliegt, melden wir uns telefonisch und vereinbaren einen gemeinsamen Termin. Dort sichten wir die Unterlagen und klären, was zuerst zu regeln ist.

Warum dieses Büro

Drei Dinge, die sich überprüfen lassen

Aus der Praxis, nicht aus der Theorie

  • Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
  • Jahre in der Eingliederungshilfe und im ambulant betreuten Wohnen
  • B.A. Sozialpädagogik und Management
  • Berufsbetreuer seit 2013

Wir kennen die Einrichtungen und Leistungssysteme, mit denen wir verhandeln, aus der Arbeit darin.

Fachlich angebunden

  • Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen
  • Eingetragen im BdB-Qualitätsregister
  • Landesvorstand NRW seit 2019
  • Länderrat seit 2023

Registereintrag ansehen

Ein Büro, kein Einzelkämpfer

  • Sekretariat und Sachbearbeitung mit eigener Durchwahl
  • Telefonisch erreichbar an fünf Tagen in der Woche
  • Gegenseitige Vertretung mit einer Rechtsanwaltskanzlei am selben Standort
  • Zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt

Erreichbarkeit und Vertretung

Wenn wir nicht erreichbar sind, ist die Vertretung geregelt

Zwei Büros teilen sich einen Standort und vertreten sich gegenseitig. Bei Urlaub, Krankheit oder in Eilfällen bleibt Ihre Angelegenheit dadurch handlungsfähig. Das ist keine Absichtserklärung, sondern eine feste Absprache.

Telefon
02166 97722-23
Telefonzeiten
Mo bis Do 9 bis 16 Uhr
Fr 9 bis 14 Uhr
Vorsprache
nach Vereinbarung
Sprachen
Deutsch, Englisch

Kontakt

Ein Gespräch verpflichtet zu nichts

Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.

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