Christoph Engels · Gerichtlich bestellter Betreuer · Mönchengladbach und Rheydt
Rechtliche Betreuung, die Handlungsfähigkeit sichert
Wir unterstützen und vertreten erwachsene Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln können. Dabei handeln wir gezielt in den Bereichen, in denen das Betreuungsgericht unsere Unterstützung vorgesehen hat. So bleibt die Selbstbestimmung der betreuten Menschen überall dort erhalten, wo sie ihre Angelegenheiten selbst wahrnehmen können.
- Berufsbetreuer seit 2013
- Registriert nach dem Betreuungsorganisationsgesetz
- Eingetragen im BdB-Qualitätsregister
- Vertretung am selben Standort geregelt
Wo möchten Sie einsteigen
Drei Wege, je nachdem warum Sie hier sind
Für Betroffene und Angehörige
Was eine rechtliche Betreuung bedeutet, was sie kostet, wie sie angeregt wird, und was sich für Sie selbst oder für Ihren Angehörigen ändert.
WeiterFür Gerichte und Behörden
Registrierung, Qualifikation, Zuständigkeitsbereich, Vertretungsregelung und Erreichbarkeit auf einer Seite.
WeiterFür Einrichtungen und Dienste
Zusammenarbeit bei Aufnahme, Entlassung und in Krisensituationen. Wer wann erreichbar ist und wie Sie uns erreichen.
WeiterAufgabe und Grenze
Was rechtliche Betreuung ist und was sie nicht ist
Rechtliche Betreuung bedeutet nicht, Menschen pauschal Entscheidungen abzunehmen.
Ein rechtlicher Betreuer vertritt eine erwachsene Person in Rechtsgeschäften und gegenüber Institutionen, wo sie das nicht mehr selbst kann. Er erbringt keine pflegerischen oder alltagspraktischen Leistungen, sondern organisiert sie, wenn sie zum übertragenen Aufgabenkreis gehören.
Das übernehmen wir selbst
- Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Banken, Kranken- und Pflegekassen
- Anträge auf Sozialleistungen, Widersprüche, Fristen
- Ordnung und Sicherung der finanziellen Angelegenheiten
- Miet- und Heimverträge, Sicherung des Wohnraums
- Einwilligungen in gesundheitliche Maßnahmen im übertragenen Rahmen
Das organisieren wir, ausführen andere
- Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung
- Begleitung im Alltag und Freizeitgestaltung
- Fahrdienste und Begleitung zu Terminen
- Therapeutische und medizinische Behandlung
- Handwerkliche Hilfen und Umzüge
Welche dieser Bereiche überhaupt betroffen sind, entscheidet allein das Betreuungsgericht. Eine Betreuung wird nur für die Bereiche angeordnet, in denen tatsächlich Unterstützung erforderlich ist.
Eine Betreuung ist keine Entmündigung
Die Entmündigung wurde in Deutschland 1992 abgeschafft. Sie nahm einem Menschen die Geschäftsfähigkeit und damit das Recht, über sein eigenes Leben zu bestimmen. Das gibt es seither nicht mehr.
Eine rechtliche Betreuung wirkt anders. Die betreute Person bleibt geschäftsfähig, darf wählen, heiraten und selbst entscheiden. Vertreten wird sie nur in den Aufgabenbereichen, die das Betreuungsgericht ausdrücklich festgelegt hat, und auch dort haben ihre eigenen Wünsche Vorrang. Ziel ist, die Selbstbestimmung überall dort zu erhalten, wo sie möglich ist.
Aufgabenbereiche
Vier Bereiche, in denen wir vertreten
Vermögenssorge
Konten, laufende Zahlungen wie Miete und Strom, Sozialleistungen, Schuldenregulierung.
Gesundheitssorge
Einwilligungen, Abstimmung mit behandelnden Stellen, Genehmigungsvorbehalte des Gerichts.
Wohnen und Aufenthalt
Mietverhältnis, Heimvertrag, Erhalt der Wohnung, Postangelegenheiten.
Behörden und Sozialleistungen
Anträge, Leistungsträger, Widersprüche, Kommunikation mit Ämtern und Versicherungen.
Diese vier Bereiche sind die häufigsten, aber keine abschließende Aufzählung. Das Betreuungsgericht legt den Aufgabenkreis für jeden Fall einzeln fest und kann darüber hinaus weitere oder eng umgrenzte Aufgabenbereiche übertragen, etwa die Vertretung gegenüber einer bestimmten Stelle oder die Entgegennahme und das Öffnen der Post. Maßgeblich ist immer der gerichtliche Beschluss.
Ablauf
So beginnt eine Betreuung
Jeder Fall folgt demselben Ablauf, von der Anfrage bis zur Rechnungslegung.
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Anfrage
Sie rufen an oder bitten um Rückruf. Im Gespräch klären wir, ob eine rechtliche Betreuung überhaupt das passende Mittel ist. Häufig genügt eine Vollmacht, und dann sagen wir das auch.
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Verweis an die Betreuungsstelle
Eine Betreuung wird nicht bei uns beauftragt. Der Weg führt über die Betreuungsstelle der Stadt Mönchengladbach. Wir nennen Ihnen die Kontaktdaten und sagen Ihnen, was dort gebraucht wird.
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Sozialgutachten und Antrag
Die Betreuungsstelle nimmt die Situation auf und erstellt ein Sozialgutachten. Sie spricht gegenüber dem Amtsgericht eine Empfehlung aus und stellt gemeinsam mit der betroffenen Person den Antrag.
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Begutachtung durch das Amtsgericht
Das Amtsgericht beauftragt einen Gutachter. Geprüft wird, ob Unterstützung erforderlich ist und für welche Bereiche. Die betroffene Person wird zudem persönlich angehört.
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Bestellung durch das Betreuungsgericht
Tätig werden wir erst, wenn das Gericht uns bestellt und den Aufgabenkreis festgelegt hat. Was darin nicht steht, dürfen und werden wir nicht entscheiden.
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Erstes Gespräch
Sobald uns der Beschluss vorliegt, melden wir uns telefonisch und vereinbaren einen gemeinsamen Termin. Dort sichten wir die Unterlagen und klären, was zuerst zu regeln ist.
Warum dieses Büro
Drei Dinge, die sich überprüfen lassen
Aus der Praxis, nicht aus der Theorie
- Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
- Jahre in der Eingliederungshilfe und im ambulant betreuten Wohnen
- B.A. Sozialpädagogik und Management
- Berufsbetreuer seit 2013
Wir kennen die Einrichtungen und Leistungssysteme, mit denen wir verhandeln, aus der Arbeit darin.
Fachlich angebunden
- Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen
- Eingetragen im BdB-Qualitätsregister
- Landesvorstand NRW seit 2019
- Länderrat seit 2023
Ein Büro, kein Einzelkämpfer
- Sekretariat und Sachbearbeitung mit eigener Durchwahl
- Telefonisch erreichbar an fünf Tagen in der Woche
- Gegenseitige Vertretung mit einer Rechtsanwaltskanzlei am selben Standort
- Zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt
Erreichbarkeit und Vertretung
Wenn wir nicht erreichbar sind, ist die Vertretung geregelt
Zwei Büros teilen sich einen Standort und vertreten sich gegenseitig. Bei Urlaub, Krankheit oder in Eilfällen bleibt Ihre Angelegenheit dadurch handlungsfähig. Das ist keine Absichtserklärung, sondern eine feste Absprache.
- Telefon
- 02166 97722-23
- Telefonzeiten
- Mo bis Do 9 bis 16 Uhr
Fr 9 bis 14 Uhr - Vorsprache
- nach Vereinbarung
- Sprachen
- Deutsch, Englisch
Kontakt
Ein Gespräch verpflichtet zu nichts
Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.