Christoph Engels, gerichtlich bestellter Betreuer
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Wissen

Was kostet eine rechtliche Betreuung

Ist kein einzusetzendes Vermögen vorhanden, zahlt die Staatskasse. Angehörige haften nie.

Die Kostenfrage ist die zweithäufigste am Telefon und diejenige, bei der die meisten falschen Vorstellungen kursieren. Deshalb hier die Grundzüge, ohne Zahlen, die morgen veraltet wären.

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Grundlage

Die Vergütung ist gesetzlich geregelt, nicht verhandelbar

Maßgeblich ist das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz. Es sieht monatliche Fallpauschalen vor. Ein beruflicher Betreuer rechnet also nicht nach Stunden ab und kann keinen eigenen Preis festlegen. Das ist für Betroffene ein Schutz und für uns eine feste Größe.

Wovon die Höhe abhängt

Von der Qualifikation des Betreuers, von der bisherigen Dauer der Betreuung, vom gewöhnlichen Aufenthaltsort der betreuten Person, also ob sie zu Hause oder in einer Einrichtung lebt, und davon, ob sie mittellos ist. Die Pauschale sinkt in der Regel mit zunehmender Dauer, weil der Aufwand am Anfang am höchsten ist.

Wer zahlt

Ist die betreute Person mittellos, zahlt die Staatskasse. Verfügt sie über Vermögen oberhalb des geschützten Schonvermögens, wird daraus gezahlt. Die Feststellung trifft nicht der Betreuer, sondern das Gericht auf Grundlage der Vermögenslage.

Schonvermögen

Ein gesetzlich geschützter Betrag bleibt in jedem Fall unangetastet. Die Höhe ergibt sich aus den sozialrechtlichen Vorschriften und wird von Zeit zu Zeit angepasst. Selbstgenutztes Wohneigentum ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geschützt.

Angehörige haften nicht

Weder Kinder noch Eltern noch Ehepartner haften für die Vergütung des Betreuers. Das ist unabhängig von unterhaltsrechtlichen Fragen, die damit nichts zu tun haben.

Weitere Kosten

Was neben der Vergütung anfallen kann

Kann anfallen

  • Gerichtskosten für das Betreuungsverfahren, abhängig vom Vermögen
  • Kosten eines Sachverständigengutachtens im Verfahren
  • Auslagen im Rahmen der Betreuung, soweit gesetzlich vorgesehen

Fällt nicht an

  • Ein Honorar für das Erstgespräch
  • Eine Gebühr für eine Anfrage, aus der keine Betreuung wird
  • Zusatzkosten für einzelne Anträge oder Widersprüche
  • Kosten für Angehörige

Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht. Sie ändern sich durch Gesetzesänderungen und hängen vom Einzelfall ab. Wenn Sie wissen wollen, was in einer bestimmten Situation zu erwarten ist, rufen Sie an.

Kontakt

Ein Gespräch verpflichtet zu nichts

Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.

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