Christoph Engels, gerichtlich bestellter Betreuer
02166 977 2223 Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr

Für Gerichte und Betreuungsbehörden

Alles Prüfrelevante auf einer Seite

Diese Seite ist für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, für Richterinnen und Richter und für die Betreuungsbehörde geschrieben. Sie enthält, was vor einem Betreuervorschlag geprüft wird, ohne Umweg über die übrige Website.

Berufsbetreuer
Christoph Engels
tätig seit 2013
Registrierung
nach § 24 BtOG
Stammbehörde Stadt Mönchengladbach
Zuständigkeit
Amtsgerichtsbezirke Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt
Telefon
02166 977 2223
Sekretariat und Sachbearbeitung

Kein Sachkundenachweis erforderlich: Bestandsschutz nach dem Betreuungsorganisationsgesetz sowie einschlägiger Hochschulabschluss.

Fachliches Profil

Praxis in den Hilfesystemen, bevor rechtlich vertreten wird

Die Qualifikation kommt aus der Behindertenhilfe, nicht aus der Verwaltung.

Daraus ergibt sich der Schwerpunkt: Fälle, in denen Eingliederungshilfe, Teilhabeleistungen, betreutes Wohnen, Werkstätten oder Einrichtungen der Behindertenhilfe eine Rolle spielen, sowie Fälle mit Schuldenproblematik.

  • 2004–2007Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger, Berufskolleg der Ev. Stiftung Hephata
  • 2007–2009Berufstätigkeit in der Heilerziehungspflege
  • 2010–2023Fachkraft in der Eingliederungshilfe, unter anderem im ambulant betreuten Wohnen
  • seit 2013Beruflicher Betreuer
  • 2016–2018B.A. Soziale Arbeit und Management, Fachhochschule des Mittelstands
  • seit 2019Landesvorstand NRW im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen
  • seit 2023Länderrat des Bundesverbandes

Die Verbandsarbeit ist an dieser Stelle kein Ehrenamtsnachweis, sondern der Grund, warum der Rechts- und Fachstand laufend nachgeführt wird. Der Eintrag im BdB-Qualitätsregister ist öffentlich einsehbar.

Ausfallsicherheit

Wenn der Betreuer nicht erreichbar ist, ist die Vertretung geregelt

Zwei Büros teilen sich einen Standort und vertreten sich gegenseitig.

Die Vertretung erfolgt durch Rechtsanwältin Sandra Tommasone, deren Büro sich in denselben Räumlichkeiten befindet. Bei Urlaub, Krankheit und in Eilfällen bleibt die Angelegenheit dadurch handlungsfähig. Das ist eine feste Absprache, keine Absichtserklärung.

Sekretariat und Sachbearbeitung
laufende Vorgänge sind nicht an eine einzelne Person gebunden
Telefonzeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 14 Uhr
Persönliche Vorsprache
nach Vereinbarung
Sprachen
Deutsch, Englisch

Arbeitsweise

Vom Beschluss bis zur Rechnungslegung

  1. Anfrage

    Telefonisch über das Sekretariat. Wir sagen ab, wenn wir einen Fall nicht sachgerecht führen können.

  2. Bestellung

    Tätig werden wir nach dem Beschluss und ausschließlich im festgelegten Aufgabenkreis.

  3. Erstgespräch und Bestandsaufnahme

    Sobald uns der Beschluss vorliegt, vereinbaren wir telefonisch einen gemeinsamen Termin. Sichtung der Unterlagen, Klärung des dringenden Handlungsbedarfs.

  4. Laufende Betreuung

    Feste Zuständigkeit in der Sachbearbeitung, persönlicher Kontakt zur betreuten Person, Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Leistungsträgern.

  5. Bericht und Rechnungslegung

    Gegenüber dem Betreuungsgericht nach den gesetzlichen Vorgaben.

Aufnahme

Fragen Sie an, wir sagen im Einzelfall ab

Wir führen keine öffentliche Kapazitätsanzeige, weil sie ständig veraltet wäre. Rufen Sie an. Wenn wir einen Fall nicht übernehmen können, erfahren Sie das im selben Gespräch und nicht erst nach zwei Wochen.

02166 977 2223 Rückruf anfragen Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr