Für Gerichte und Betreuungsbehörden
Alles Prüfrelevante auf einer Seite
Diese Seite ist für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, für Richterinnen und Richter und für die Betreuungsbehörde geschrieben. Sie enthält, was vor einem Betreuervorschlag geprüft wird, ohne Umweg über die übrige Website.
- Berufsbetreuer
- Christoph Engels
tätig seit 2013 - Registrierung
- nach § 24 BtOG
Stammbehörde Stadt Mönchengladbach - Zuständigkeit
- Amtsgerichtsbezirke Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt
- Telefon
- 02166 977 2223
Sekretariat und Sachbearbeitung
Kein Sachkundenachweis erforderlich: Bestandsschutz nach dem Betreuungsorganisationsgesetz sowie einschlägiger Hochschulabschluss.
Fachliches Profil
Praxis in den Hilfesystemen, bevor rechtlich vertreten wird
Die Qualifikation kommt aus der Behindertenhilfe, nicht aus der Verwaltung.
Daraus ergibt sich der Schwerpunkt: Fälle, in denen Eingliederungshilfe, Teilhabeleistungen, betreutes Wohnen, Werkstätten oder Einrichtungen der Behindertenhilfe eine Rolle spielen, sowie Fälle mit Schuldenproblematik.
- 2004–2007Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger, Berufskolleg der Ev. Stiftung Hephata
- 2007–2009Berufstätigkeit in der Heilerziehungspflege
- 2010–2023Fachkraft in der Eingliederungshilfe, unter anderem im ambulant betreuten Wohnen
- seit 2013Beruflicher Betreuer
- 2016–2018B.A. Soziale Arbeit und Management, Fachhochschule des Mittelstands
- seit 2019Landesvorstand NRW im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen
- seit 2023Länderrat des Bundesverbandes
Die Verbandsarbeit ist an dieser Stelle kein Ehrenamtsnachweis, sondern der Grund, warum der Rechts- und Fachstand laufend nachgeführt wird. Der Eintrag im BdB-Qualitätsregister ist öffentlich einsehbar.
Ausfallsicherheit
Wenn der Betreuer nicht erreichbar ist, ist die Vertretung geregelt
Zwei Büros teilen sich einen Standort und vertreten sich gegenseitig.
Die Vertretung erfolgt durch Rechtsanwältin Sandra Tommasone, deren Büro sich in denselben Räumlichkeiten befindet. Bei Urlaub, Krankheit und in Eilfällen bleibt die Angelegenheit dadurch handlungsfähig. Das ist eine feste Absprache, keine Absichtserklärung.
- Sekretariat und Sachbearbeitung
- laufende Vorgänge sind nicht an eine einzelne Person gebunden
- Telefonzeiten
- Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 14 Uhr - Persönliche Vorsprache
- nach Vereinbarung
- Sprachen
- Deutsch, Englisch
Arbeitsweise
Vom Beschluss bis zur Rechnungslegung
Anfrage
Telefonisch über das Sekretariat. Wir sagen ab, wenn wir einen Fall nicht sachgerecht führen können.
Bestellung
Tätig werden wir nach dem Beschluss und ausschließlich im festgelegten Aufgabenkreis.
Erstgespräch und Bestandsaufnahme
Sobald uns der Beschluss vorliegt, vereinbaren wir telefonisch einen gemeinsamen Termin. Sichtung der Unterlagen, Klärung des dringenden Handlungsbedarfs.
Laufende Betreuung
Feste Zuständigkeit in der Sachbearbeitung, persönlicher Kontakt zur betreuten Person, Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Leistungsträgern.
Bericht und Rechnungslegung
Gegenüber dem Betreuungsgericht nach den gesetzlichen Vorgaben.
Aufnahme
Fragen Sie an, wir sagen im Einzelfall ab
Wir führen keine öffentliche Kapazitätsanzeige, weil sie ständig veraltet wäre. Rufen Sie an. Wenn wir einen Fall nicht übernehmen können, erfahren Sie das im selben Gespräch und nicht erst nach zwei Wochen.