Christoph Engels, gerichtlich bestellter Betreuer
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Wissen

Welche Rechte bleiben

Eine rechtliche Betreuung ändert nichts an der Geschäftsfähigkeit. Sie ist keine Entmündigung.

Die Entmündigung wurde 1992 abgeschafft. Trotzdem hält sich die Vorstellung hartnäckig, ein Betreuer entscheide fortan über alles. Das Gegenteil ist der Fall, und seit der Reform 2023 steht es noch deutlicher im Gesetz.

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Was bleibt

Diese Rechte berührt eine Betreuung nicht

Geschäftsfähigkeit

Sie bleibt unverändert. Eine betreute Person kann weiterhin einkaufen, Verträge schließen und über ihr Geld verfügen. Ob jemand geschäftsfähig ist, hängt von seinem tatsächlichen Zustand ab und nicht davon, ob eine Betreuung besteht.

Wahlrecht

Bleibt bestehen. Der frühere Ausschluss vom Wahlrecht bei sogenannter Vollbetreuung wurde 2019 abgeschafft.

Eheschließung und Testament

Höchstpersönliche Entscheidungen kann niemand ersetzen. Ein Betreuer kann weder heiraten noch ein Testament errichten und beides auch nicht verhindern, soweit die erforderliche Einsichtsfähigkeit vorliegt.

Vorrang der eigenen Wünsche

Seit 2023 ist ausdrücklich geregelt, dass der Betreuer den Wünschen der betreuten Person zu entsprechen hat und sie zunächst darin unterstützen soll, selbst zu entscheiden. Vertretung ist der zweite Schritt, nicht der erste.

Grenzen

Was ein Betreuer nicht darf

Unzulässig

  • Handeln außerhalb des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises
  • Höchstpersönliche Entscheidungen ersetzen
  • Eine Person gegen ihren Willen festhalten
  • Post öffnen, wenn dieser Bereich nicht übertragen ist
  • Auskünfte an Angehörige ohne Grundlage
  • Eigene Interessen über die der betreuten Person stellen

Nur mit gerichtlicher Genehmigung

  • Kündigung der Wohnung
  • Freiheitsentziehende Unterbringung
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte
  • Ärztliche Maßnahmen mit erheblicher Gefahr
  • Verkauf oder Belastung einer Immobilie
  • Ausschlagung einer Erbschaft

Kontrolle

Wenn etwas nicht stimmt

Zuständig ist das Betreuungsgericht, und zwar jederzeit und formlos.

Das Betreuungsgericht führt die Aufsicht über den Betreuer. Es nimmt Beschwerden entgegen, fordert Auskunft, prüft Berichte und Rechnungslegung und kann einen Betreuer entlassen. Wenden können sich sowohl die betreute Person selbst als auch ihr nahestehende Personen.

Auch ein Wechsel des Betreuers kann jederzeit angeregt werden. Ein Betreuer, der das als Angriff versteht, hat den Beruf missverstanden. Kontrolle ist der Preis dafür, dass eine fremde Person überhaupt Vollmacht über Geld und Gesundheit bekommt.

Kontakt

Ein Gespräch verpflichtet zu nichts

Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.

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