Christoph Engels, gerichtlich bestellter Betreuer
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Wissen

Betreuung oder Vorsorgevollmacht

Eine gute Vollmacht macht die rechtliche Betreuung in aller Regel überflüssig.

Das ist die wichtigste Aussage auf dieser Website, und sie kostet uns rechnerisch Aufträge. Wer selbst vorsorgt, bestimmt selbst, wer ihn vertritt. Wer nicht vorsorgt, überlässt diese Entscheidung dem Gericht.

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Vergleich

Drei Instrumente, drei verschiedene Zwecke

Vorsorgevollmacht

Sie erteilen einer Person Ihres Vertrauens die Befugnis, für Sie zu handeln. Freiwillig, ohne Gericht, sofort wirksam oder für den Fall der Fälle. Sie bestimmen Umfang und Person. Für Bankgeschäfte und Grundstücke sind besondere Formanforderungen zu beachten, deshalb ist eine notarielle Beurkundung häufig sinnvoll.

Betreuungsverfügung

Sie legen fest, wen das Gericht bestellen soll, falls eine Betreuung doch nötig wird, und wen ausdrücklich nicht. Sie ersetzt die Betreuung nicht, steuert aber die Auswahl. Sinnvoll als Ergänzung, wenn keine Vollmacht in Betracht kommt.

Rechtliche Betreuung

Das Gericht bestellt einen Betreuer, wenn Unterstützung erforderlich ist und keine ausreichende Vorsorge besteht. Der Aufgabenkreis wird gerichtlich festgelegt, das Handeln wird kontrolliert, es gibt Bericht und Rechnungslegung.

Patientenverfügung

Sie betrifft nur medizinische Fragen und legt fest, welche Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Sie gilt unabhängig davon, ob es eine Vollmacht oder eine Betreuung gibt, und geht der Entscheidung des Vertreters vor.

Der Unterschied in einem Satz

Selbst bestimmt gegen gerichtlich angeordnet

Vorsorgevollmacht

  • Sie wählen die Person selbst
  • Wirkt ohne gerichtliches Verfahren
  • Keine laufende gerichtliche Kontrolle
  • Jederzeit widerrufbar, solange Sie geschäftsfähig sind
  • Keine Vergütung, wenn eine Vertrauensperson handelt
  • Setzt voraus, dass es eine geeignete und bereite Person gibt

Rechtliche Betreuung

  • Das Gericht wählt aus, Ihr Vorschlag wird berücksichtigt
  • Setzt ein gerichtliches Verfahren voraus
  • Laufende Kontrolle durch das Betreuungsgericht
  • Wird aufgehoben, wenn sie nicht mehr erforderlich ist
  • Vergütung nach dem VBVG, bei Mittellosigkeit aus der Staatskasse
  • Funktioniert auch dann, wenn niemand aus dem Umfeld in Betracht kommt

Grenzen der Vollmacht

Wann eine Betreuung trotz Vollmacht nötig wird

  • Die Vollmacht deckt die anstehenden Angelegenheiten nicht ab, etwa weil sie zu allgemein formuliert ist oder Formanforderungen nicht erfüllt
  • Die bevollmächtigte Person ist nicht erreichbar, überfordert oder selbst nicht mehr handlungsfähig
  • Es bestehen Anhaltspunkte, dass die Vollmacht zum Nachteil der vollmachtgebenden Person eingesetzt wird
  • Mehrere Bevollmächtigte blockieren sich gegenseitig
  • Für bestimmte Maßnahmen, etwa freiheitsentziehende, fehlt die ausdrückliche Ermächtigung in der Vollmacht

Wenn Sie unsicher sind, ob eine vorhandene Vollmacht ausreicht, sehen wir uns das im Gespräch an. Auch dann, wenn das Ergebnis lautet, dass keine Betreuung nötig ist.

Kontakt

Ein Gespräch verpflichtet zu nichts

Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.

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